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Autor: Friedrich-Karl Heuser
Donnerstag, 18. September 2008 12:11 |
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Offener Brief an 3Sat zur Sendung "Zoff im Arbeitsamt" |
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Sehr geehrte Damen und Herren, seit Jahren bin ich in der Sozialberatung tätig und bin Betroffenen behilflich, die sich in den Fallstricken der "Sozial"-Gesetzgebung verfangen haben und nicht mehr ein und aus wissen. Deshalb habe ich auch Ihre heutige Wiederholung des Beitrags "Zoff im Arbeitsamt" interessiert verfolgt. Als erstes fiel mir der Titel auf; leider gibt es eben keine "Arbeitsämter" mehr; bei denen ging es nämlich noch menschlicher zu. Seit es aber die Mißgeburt einer Behörde gibt, die auf den Namen ARGE, nomen est omen, hört und deren Konstrukt schon vom BGH als nicht dem Grundgesetz entsprechend beurteilt wurde, treibt die Behördenwillkür die zynischsten Gallopsprünge. Der in ihrem Beitrag geschilderte Fall des Ehepaares, das wegen Krankenhausaufenthalt den Regelsatz um den täglichen Betrag für das Essen gekürzt bekommen soll, ist schlicht und einfach insgesamt ungesetzlich. Eine in Ausichtstellung einer Halbierung, wie in dem geschilderten Fall, wäre also lediglich die Halbierung des Unrechts. Gekürzt darf im Falle eines Krankenhaus- oder Kuraufenthalts überhaupt nichts; ich weise auf das Bundessozialgericht Az. B 14 AS 22/07 ER verkündet am 29.06.2008 in höchster Instanz hin. Die Aufzählung der Serie von gleichlautenden Urteilen auf Sozialgerichts- und Landessozialgerichtsebene, die dem letztinstanzlichen Urteil voraus gingen, erspare ich mir. Juristen, die bei den ARGEn angestellt sind, tun eben nichts für ihre "Kunden" sondern für´s Haus. Da der von Ihnen geschilderte Fall wohl dem wahren Leben entnommen ist, kann sich die betroffene Familie jetzt darüber freuen, daß ein juristischer Scherge der ARGE ihnen vielleicht nur noch die Hälfte dessen abzieht, was er eigentlich gar nicht abziehen darf. Tja, wenn das kein Erfolg ist! - Aber für wen? Mit freundlichen Grüßen Friedrich-Karl Heuser Vorsitzender ALI Bad Kreuznach eV iG ALI = ArbeitsLosen Initiative |



