ANLAGE: Beispiele:
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BEISPIELE
1. Ein Planverfasser wurde von einem Bauherrn beauftragt, zwei Bauneurvorhaben von Einfamilienhäusern in Bramfeld, Hamburg zu erledigen. Zwischenzeitlich hat der Bauherr mehrmals die Etappe "Erbrachte Leistungen mit Abnahmeprotokoll" bestätig als die Aufgabe beendet wurde, kündigte der Bauherr den Vertrag und verweigerte die Bezahlung der erbrachten Leistungen. Der Ingenieur reichte dann eine Klage beim Landesgericht Hamburg ein.(AZ I. Instanz LG Hamburg 325 O 317/03. Nach dem Urteil (auf 25 Seiten!), Richter Herr Dr. ............ ), sollte der Bauherr ... trotzdem ... nicht zahlen. Diese Urteil wurde anschließend vom OLG Hamburg aufrechterhalten (II. Instanz. OLG Hamburg 11 U 235/05, Richterin Frau Dr. Geffers, wodurch dem Planer ein direkter Verlust in der Höhe von ca. €30.000,- zugefügt wurde und dieser zusätzlich weitere ca. 7 000 Euro an den Bauherrn zahlen musste.
2. Eine Herstellerfirma verlangte von der Baufirma die Zahlung für die Waren, welche die besagte Baufirma weder bestellte noch geliefert bekam. Es lagen keine Unterlagen, welche die angebliche Lieferung bzw. Abnahme der Waren bestätigte vor. Trotzdem fiel das Urteil des Amtsgerichtes (I. Instanz. AG Ahrensburg 49 C 1189/04 Richter Herr Berlin) aus, dass die Baufirma doch bezahlen sollte, da dem Richter Berlin ... „das Benehmen des Beklagtes nicht gefiel". Anschließend hielt das Landesgericht (II. Instanz. LG Lübeck 14 S 156/05) dieses Urteil aufrecht, wodurch dem Antragsgegner Planer ein direkter Verlust in der Höhe von ca. €10.000,- zugefügt wurde. Zusätzlich musste er ca. 6 500 Euro an die Herstellerfirma zahlen.
3. Eine sehr renommierte Anwaltskanzlei in Hamburg gewann einen Streit gegen ihren Mandanten beim Amtsgericht(..........................), als dieser Mandant eine Zahlung von ca. €400 verweigerte, da die „erste Beratung“ des Anwaltes nicht wirklich als eine Beratung eingestuft werden könnte. Die besagte Beratung war lediglich eine telefonisch ausgesagte Empfehlung "den Rausch ausschlafen, und erst dann in ein paar Tagen die Anwaltskanzlei zu besuchen". Die zweite Instanz (...........................) bestätigte nur die Richtigkeit des Urteils der 1.Inst. (Direkter Verlust des Antragsgegners belief sich auf ca. €2.000).
4. Ein sehr renommierter Hamburger Anwalt, der sich im Baurecht spezialisiert, reichte eine Klage gegen seinen Mandanten ein, mit der Aufforderung, den Betrag von €5.000 zu begleichen, für seine angebliche "Tätigkeit" in zwei Angelegenheiten, womit er beauftragt wurde, nämlich die Geldeinziehung von zweien Bauherren für die erledigten Bauarbeiten. Der Mandant, ein Bauingenieur konnte, wegen der, ihm vom Arzt vorgeschriebenen Bettruhe, beim Rechtsanwalt, nicht erscheinen. Mittlerweile beantragte der Anwalt lediglich die Verlegung des Einreichens der Klagebegründung beim Gericht, da er sich mit dem Mandanten nicht treffen kann, um den ersten Termin durchzuführen, und ohne diesen Termin - so der Anwalt selbst - sei er nicht in der Lage, "einen Schriftsatz auszufertigen". Aber trozdem verlangte er vom Mandanten den Betrag von €5.000 für die beiden Angelegenheiten. Wenn der Mandant die Zahlung verweigerte, kündigte er beide Aufträge und klagte beim Amtsgericht (I.Inst. AG Ahrensburg 146 C 346/05 Richterin Frau Schulze). Seiner Klage wurde stattgegeben. Ein Gutachten zugunsten ihrer Kollegen wurde von der Abteilungsleiterin (Rechtsanwaltskammer Hamburg Gebührenabteilung II, Vorsitzende Rechtsanwältin Frau Struck) der Anwaltskammer zu Hamburg erstellt. Sie brachte das Argument vor, dass, obwohl der Rechtsanwalt noch kein Dokument erstellte, soll er bereits
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das Honorar in der Höhe von €5.000 (auf dem Stundensatz von ca. €425 basierend) verdient haben.
Das Landesgericht (II .Instanz. LG Lübeck AZ 14 S 202/06 Vorsitzender Richter LG Herr Kaiser, Richter Herr Stagge und Richter Herr Schnatmeier) hielt das Urteil aufrecht. Somit bekam der Anwalt, der seine Leistungen noch nicht angefangen hat hatte, den Betrag von €5.000tungen noch nicht angefangernomiz skammertrag von €5.000. (Direkter Verlust des Antragsgegners belief sich auf ca. €8.000).
5. Der Auftraggeber schloss einen Maklervertrag für ca. €10.000 mit einem Makler, der ein Baugrundstück gemäß streng festgelegten Bedingungen aussuchen und kaufen sollte. Das Grundstück wurde gefunden, der Kaufvertrag abgeschlossen sowie der Kaufpreis auf das Notarkonto vertragsgemäß überwiesen. Nach einiger Zeit wurde entdeckt, dass der Makler in Absprache mit dem Verkäufer die Baulasten vom Käufer arglistig verschwiegen hat. Der Käufer verweigerte dann die Zahlung, da der Makler die Auftragskonditionen grob verletzt haben soll. Der Makler hat den Käufer beim Landesgericht verklagen (............................................................................) und das Verfahren gewonnen. Das OLG (.................................................................................) hielt das Urteil aufrecht. (Direkter Verlust des Antragsgegners belief sich auf ca. € 13.000).
6. Ein Unternehmer, deren Gerichtsahngelegenheiten von einem erfahrenen Hamburger Rechtsanwalt im Auftrag genommen wurden, kündigt die Aufträge in zwei Zivilsachen, nachdem der Anwalt zwei grobe Fehler gemacht hatte. Dann kündigte der Anwalt aus Rache die sämtlichen weiteren abgeschlossenen Verträge mit diesem Mandanten und verlangte deren Bezahlung, als ob diese erledigt seien. Der Mandant bekräftigte es dann durch die entsprechenden Berechnungen, dass diese Verträge zum Zeitpunkt der Kündigung bereits bezahlt wurden, und die Kündigung durch den Anwalt unbegründet sein soll. Dann verklagte der Anwalt den Mandanten beim Landesgericht und gewann anschließend das Verfahren. Und das geschah trotz eines groben Anwaltfehlers, wobei der Mandant nach einer schriftlichen Empfehlung seines Anwalts sowohl das Grundstück, als auch das dafür bezahltes Geld verlor.
Allein die direkten schrecklichen Schäden des Mandanten, die ihm durch die schriftlich festgelegte Anwaltsempfehlung zugefügt wurden, beliefen sich auf............ €322.000.
Das OLG (...........................................................................) erhielt den Beschluss aufrecht. Nun soll der Mandant dem Anwalt weitere ca. € 12 000 bezahlen.
6.a. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde ein Gutachten vom Herr Stefan Luetelt, Vorsitzender, Abteilungsleiter Bauaufsicht- Kreisbauamt Bad Oldesloe), Armin Baghai, Horst Gibbesch, Cornelia Weber ) erstellt, wobei es festgestellt wurde, dass (obwohl das EFH auf dem anliegenden Grundstück ( BF-2152/1998-19) gesetzwidrig, ohne Genehmigung des Bauamtes errichtet wurde, und, darüber hinaus, vom Nachbargrundstück nur ca. 2 m statt vorgeschriebenen mindestens 3 m entfernt ist (!)), dieses Haus das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigt... ( ).Eine bei der Staatsanwaltschaft beim Landesgericht eingereichte Strafanzeige vom 19.08.2009 wurde nicht berücksichtigt, genauso wie die Klage bei der Staatsanwaltschaft beim OLG Schleswig (................) – stattdessen folgten lediglich die formellen nichts sagenden Antwortschreiben.
7. Noch ein überraschendes Gerichtsverfahren: diesmal sogar in einer Strafsache.
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Erstens, es gab keine objektive Erhebung der Tatsachen beim Gericht, jedoch ist das ein eigenes Thema. Außerdem wurde der Angeklagte aus dem Gerichtssaal des AG Wandsbek in Hamburg entfernt, nachdem die Dolmetscherin sich äußerte, dass sie ihre Pflicht nicht mehr auszuführen möchte, weder heute noch an einem anderen Tag... Und die Staatsanwältin, die Richterin, der Rechtsanwalt und Zeugen waren nicht in der Lage, einen neuen Gerichtstermin festzulegen… Dann hat die Richterin, nach einer Absprache mit der Staatsanwältin, den Angeklagten aus dem Gerichtssaal verwiesen, da er das Verfahren gestört haben sollte…
Solche Ereignisse schockieren sogar nach mehreren Jahren…Das Gerichtsverfahren verlief dann weiter in Abwesenheit vom Angeklagten. Dadurch kam es zu einem Schuldausspruch in allen Anklagepunkten.
Und das war noch nicht das Ende: Der Verurteilte legt eine Berufung ein. Der Gerichtstermin wurde festgelegt.
Leider hat der Verurteilte kurz vorm Gerichtstermin Herzprobleme. Nach den akuten Herzschmerzen, welche die ganze Nacht andauerten, besuchte er die ärztliche Praxis, wobei der Arzt nach einer Soforthilfe (Pulsschlag 120, Blutdruck 90/50) ihn ins Krankenhaus einwies. Dort lag der Patient am Tropf hängend, und wurde in diesem Zustand von einer Dame besucht, die erklärte, sich nicht ausweisend, dass sie im Auftrag vom Richter hier erscheinen sein soll, weil... der Richter Zweifel habe, dass der Angeklagte wirklich an medizinische Hilfe angewiesen ist und sich nicht von der Justiz drücken möchte.
Das geschah nach einem Telefongespräch des Richters mit dem Arzt, wohin der Angeklagte mit dem Notdienstwagen dringend, nach einem Notruf von Arztpraxis, gebracht wurde.
Trotz einer klaren medizinisch bedingten Unfähigkeit des Angeklagten, vorm Gericht zu erscheinen, ordnete der Richter das Verhandlung in Abwesenheit vom Angeklagten an und hielt anschließend den Urteil der ersten Gerichtsinstanz aufrecht, aufgrund der Aussage der besagten nicht identifizierten Dame, die dem Richter telefonisch mitteilte dass der Angeklagte zweifellos bei der Gerichtsverhandlung erscheinen konnte.
8. Eine Baufirma stoppte die Innenausbauarbeiten (das Objekt wurde zu den 95 % fertig), da der Bauherr die Bezahlung der zusätzlich angeordneten und durch die Baufirma erledigten Bauleistungen verweigerte.
Ich werde davon nichts sagen, dass das Gericht (.....) den Sachverhalt gar nicht betrachtete (das soll ein eigenes Thema sein).
Nun kommt etwas anderes in Frage: Das Gericht ordnete ein Gutachten an, damit die Baukosten zum Zeitpunkt der Baustilllegung ermittelt werden können. Mit diesem Gutachten wurde jedoch keine Experte für Baukonstruktionen beauftragt, sondern ein … Sachverständiger für Grundstücksabschätzung. Die Baufirma reichte eine Beschwerde bei (.......) mit der Begründung, dass eine solch professionelle Aufgabe nur einem Sachverständigen mit entsprechender fachlichen Spezialisierung beauftragt werden kann.
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Diese Klage wurde jedoch abgelehnt mit der folgenden Begründung: es soll nicht maßgebend sein, in welchem Bereich ein Sachverständiger als Experte gilt, sondern die Tatsache, dass er im Prinzip als Experte anerkannt wird (................................................).
Dann folgte eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld (..........................). Dieses wurde auch schnell abgelehnt: "Das Gericht hat vollkommen Recht". Keine Strafverfolgung wurde eingeleitet, … wie immer (8a). Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat das Gericht Recht festzustellen, dass es egal ist, in welchem Bereich ein Gutachter Experte ist. Die Hauptsache ist man muss ein Papier haben, in dem steht, dass man ein Experte ist.
Also erstellte dieser von zwei Gerichtsinstanzen "gesegnete" Sachverständiger ein Gutachten, wo er ermittelt, dass ein 2,5-stockiges Haus (ca. 150 m2 Nutzfläche), mit dem Ytong Steine mit Mauerwerk 36 cm stark, der 9x9 m hat (einschließlich vollständigen Innenputz, jedoch ohne Streicharbeiten, Fußböden, Innentüre, Badausstattung) zusammen mit den Architekten und Ingenieurleistungen und NUR... €47.000 kostet.
Und es wird nicht auf Papua-Neuguinea-Inseln gebaut, sondern im modernen Westen Deutschlands…
Für solch ein Gutachten bezahlte das Gericht €2.000, trotz der Einsprüche der Baufirma, die es für die Vergeudung vom öffentlichen Mittel hielt.
Die Baufirma reichte eine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ein. Von dort kam - wie immer - eine Ablehnung der Einleitung von Strafsache (8b). Dann stellte die Firma einen Antrag über das Misstrauen gegen den Richter, die kein Zweifel für solches Gutachten hatte. Danach folgte ebenfalls eine Ablehnung, diesmal vom OLG … (8c).
.. Bei der jüngsten Gerichtsverhandlung in Bielefeld verübte der Richter sogar eine direkten Falsifizieren: er erklärte, dass der Sachverständiger vom damaligen Richter keinen Auftrag zum Erstellen des Gutachtens für die Wertermittlung zum Zeitpunkt der Baustillegung bekommen hat. Das war aber gar nicht der Fall... Der Antragsgegner bat dann eine Verfahrensteilnehmerin, diese Aussage des Richters auf Papier zu bringen. Die Frau war bereit dies zu machen, jedoch verbot es ihr der Richter! Ein Antrag über den Ausschluss des Richters wegen Inobjektivitätsverdacht wurde sofort gestellt. Zusätzlich hat der Antragsgegner den schriftlichen Richterausschlussantrag auf Verlangen des Richters dreimal laut vorgelesen. Dann erklärte der Richter die Verhandlung geschlossen. Der Sachverständige verließ den Gerichtsaal unmittelbar danach, ihm folgten der Antragsgegner und sein Anwalt. Es geschah genau so, jedoch steht im Protokoll etwas anderes! Statt alles zu beschreiben, was im Gerichtssaal passierte, trug der Richter ins Protokoll ein, dass der Antragsgegner den Gerichtssaal während der ANGEBLICH ANDAUERNDEN Verhandlung eigenwillig verlassen sollte!
Ich möchte Sie fragen, meine Herrschaften, ob man von einem fairen Gerichtsverfahren reden soll, wenn der Richter selbst ein falsifikator ist! Laut Grundgesetz (Art. 20(3), 92, 97(1),101(1) und 103(1) GEWÄHRLEISTER DER STAAT (Exekutive) GERADE DEN BÜRGERN durch Wahl (d.h. Ernennung der vorausgewählten) RICHTER ein
gerechtes Gerichtsverfahren. Wo ist es denn? Das Recht auf einen gesetzlichen Richter ist eine wichtige Ausprägung der rechtsstaatlichen Rechtssicherheit (BVERGE 20, 336/344) und des rechtsstaatlichem Objektivitätsgebotes (BVERGE 82, 159/194).
Noch ein Beispiel von Willkür. Eins der bekanntesten Gymnasien Hamburgs ( …………………………………………………………………………………) war beim Vorbereiten zum Alster-Sponsoren Lauf Tag (statt Schulunterricht) in der Innenstadt Hamburgs. Die Schüler wurden von den Lehrern beauftragt, Sponsoren auszusuchen und deren Angaben ins Gymnasium mitzubringen. Ein Schüler der 7. Klasse vergaß den Zettel zu Hause. Als Strafe für die Vergesslichkeit, wurde ihm verboten, am Lauf teilzunehmen, stattdessen wurde er angewiesen, als Erziehungsmaßnahme, öffentliche Toiletten für die Laufteilnehmer zu reinigen... Der Schüler hat er den Eltern nicht gesagt und putzte die Toiletten von 9 Uhr bis 14:55 Uhr, wie es ihm befohlen wurde. Eine Frau, die von der Stadt Hamburg für die Aufsicht zuständig war, erlaubte dem Kind, um fünf Minuten früher mit dem Kloputzen Schluss zu machen. Jedoch war diese Erniedrigung der Menschenwürde noch nicht das Ende der Misshandlungen für das Kind. Die Schulkonferenz sprach ihm nach dem Sauffest eine Rüge mit Verweis, weil dieser junge Gymnasiast das Putzen der öffentlichen Toilette FÜNF MINUTEN ZU FRÜH unerlaubt verlassen haben sollte….
Ich kann auch Beispiele vorlegen, wenn die Gemeinden zugunsten eines PRIVILIGIERTEN „HIMMELSBEWOHNERS“ den Grundbesitz der Hunderten einfachen Bürgern, der Einwohner von selben Gemeinde vernachlässigen!
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Ich bin bereit, die Artztuntersuchung unter Ihre Kontrolle durchzufuhren.
Teilen Sie mir bitte mit, wann und wo.
Mit freundlichen Grussen,
Dr.V.Pitskel.
1. Vorsitzender
www.alternativepartei.de
schon 4 monaten sind vorbei..., aber von Ihre Seite
kein Angebot angeboten wurden.
Wo sind Sie trozdem???
Viellecht sind SIE Krank?, leider...
Für Ihre kurze Antwort werde ich Ihnen sehr Dakbar.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Dr. ...
Wie soll es denn weitergehen mit diesen Benzinpreisen. Wir wissen nicht mehr wie wir dem wenigen Geld überleben sollen - wir sind auf das Auto angewiesen - müssen wir jetzt alle umziehen weil wir uns kein Auto und das Benzin nicht mehr leisten können?
Ich kenne viele Leute die schon jetzt Depressionen haben weil sie nicht mehr weiter wissen.
Was tut die Regierung für uns?
wir kämpfen um`s Überleben, dass wir eine Arbeit bekommen - und es gibt überwiegend nur den Weg in die Zeitarbeit.
WIE KÖNNEN NICHT MEHR - SIEHT DAS KEINER?
Wieviel Armut müssen wir noch ertragen? Wir müssen jetzt schon zur Tafel gehen - weil es nicht mehr reicht.
dies geht gegen die Menschenwürde und das REcht der freien Entfaltung -
Die haben wir schon lange nicht mehr. Wer hat für uns ein Rettungspaket?
1.Ich bedauern sehr Ihre schrekliche Leben und gleiche leben noch millionen unsere Menschen.
2. Unsere Aufgabe- Jede Frau, jeder Mann, jedes Kind in Notrufsituazion freundlich unterstützen.
3. Unsere Alternative Partei (im Internet: www.alternativepartei.de)
gehört noch nicht zur staatliche Gewalt. Aber wissen wir Was und Wie muss mann machen, um Sie, Ihre Familie und millionen andere Leute sehr gute Lebensqualität SOFORT erhalten.
4. Am wichtigste, nur einzige, b.z.w. Mitglied unsere alternative partei sein. Das ist nur in unsere Partei KOSTENLOS. Keine monatliche Beiträge. Sehen Sei selbst auf unsere Internetseite/alternativepartei.de/ Satzung.
4. Sie und andere Leute müssen nur Mitglieder unsere Partei sein.
5. Heutige Regierung macht für Sie und gleiche Leute KEINE. Warum? Kurz können Sie unsere Erklärung auf unser Seite lesen.
6. Ich werde Ihnen sehr froh, wenn Sie mir Ihre Telefon oder Internet adrssse an meine Internetadresse Pitskel-Bau@hotmail.de mitteilen könnten., oder per Post (Adresse auch auf Internetseite alternativepartei.de)
P.S. DANACH....
7.
Bonn, den 8. Juni 1990
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
wir möchten Ihnen mitteilen, daß die Drei Westmächte
im Lichte der jüngsten Entwicklungen in Deutschland
und in der internationalen Lage bestimmte Aspekte ihrer
Vorbehalte zum Grundgesetz einer erneuten Prüfung
unterzogen haben.
Die Vorbehalte der Drei Westmächte in bezug auf die
Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und das
volle Stimmrecht der Vertreter Berlins im Bundestag und
im Bundesrat, die insbesondere im Genehmigungsschrei-
ben vom 12. Mai 1949 zum Grundgesetz angesprochen
sind, werden hiermit aufgehoben.
Die Haltung der Alliierten, „daß die Bindungen zwischen
den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik
Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden,
wobei sie berücksichtigen, daß diese Sektoren wie bisher
kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik
Deutschland sind und auch weiterhin nicht von ihr regiert
werden", bleibt unverändert.
Wir bitten Sie, Herr Bundeskanzler, die Versicherung
unserer ausgezeichnetsten Hochachtung zu genehmigen.
Für die Regierung der Französischen Republik
Serge Boidevaix
Für die Regierung des Vereinigten Königreichs
von Großbritannien und Nordirland
Sir Christopher Mallaby
Für die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika
Vernon A. Walters
Seiner Exzellenz
Dr. Helmut Kohl
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.
(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Ja da habe ich mal einen Frage zu ! wenn nur durch ein gesetz das GG geändert werden darf warum dann satz 2 dazu ? Und warum der Bundesrat geht die Macht doch nicht vom Volke aus ??
Dies geht auf die UN Resolution A/RES/56/83 vom 28. Jan. 2002/Art. 9 zurück: Verhalten im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen.
"Das Verhalten einer Person oder Personengruppe ist als Handlung eines Staates im Sinne des Völkerrechts zu werten, wenn die Person oder Personengruppe im Falle der Abwesenheit oder des Ausfalls der staatlichen Stellen faktisch hoheitliche Befugnisse ausübt und die Umstände die Ausübung dieser Befugnisse erfordern.“